Vorraussetzungen für die Teilnahme:
Wenn das der Fall ist, bist du bei uns richtig!
Teilnahmebedingungen und Infos zur Spende an "Aktion Lichtblicke eV" findest du weiter unten als Download.
Die Standgebühren kannst du im Anmeldeformular sehen.
Hier geht es zur Online-Bewerbungen.
Erfahre als erster wann du dich für den kommenden Markt bewerben kannst und was es Neues gibt!
Hier kannst du dich zum Aussteller-Newsletter anmelden:
Neben der Entrichtung der Standgebühr besteht die Verpflichtung sich an der Spendenaktion zu beteiligen!
Infos dazu im Download.
Zulassung/Ausstellungsgegenstand
Ein Vertrag kommt nicht alleine durch die Bewerbung zustande.
Erst wenn du die Zusage bekommen hast und die Rechnung über die Standgebühr fristgerecht von dir bezahlt wurde, wird der Vertrag rechtsgültig.
Die Entscheidung über die Auswahl der Aussteller wird durch den Veranstalter / Mitveranstalter / die Organisatoren des Kreativmarktes bekanntgegeben.
Am Markt können sowohl Aussteller mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.
*Bedingung für die Teilnahme am Kreativmarkt ist, dass sämtliche Produkte hand- und selbstgemacht sind. Es muss natürlich nicht alles an dem Produkt von Hand gemacht sein, aber doch ein deutlicher Teil , nämlich der, der die Produkte klar von Industrieware unterscheidet. Verkauft werden dürfen also nur Unikate oder Kleinserien.